Vorsicht Falle - sittenwidriger Vertrag!
Folgend
der Text einer Vereinbarung, die MindessicherungsbezieherInnen bei im
Rahmen des Programms step2jobs bei team 4 ohne nähere Erläuterung zur
Unterschrift vorgelegt wird. Da dieser Vertrag unserer Meinung nach
sittenwidrig ist, raten wir dringendst ab, diesen Vertrag zu
unterschreiben.
Folgend Punkte sind unserer Meinung rechtswidrig:
- Die
Zuweisung zu Arbeitsplätzen am "2. Arbeitsmarkt" ("sozialökonomische
Betriebe", "gemeinnützige Beschäftigungstrager"), Stiftungen und zu
"gemeinnützige Personalüberlasser" ist ein hoheitlicher Akt und darf
nicht an Dritte ausgelagert werden. Die Drohung, den Bezug zu
verringern, stellt unserer Meinung nach daher den Straftatbestand der
Nötigung dar.
- Das Verlangen auf telefonischen Abruf bereit zu stehen ist unserer Meinung nach ebenfalls rechtswidrig.
- Team
4 darf keine Daten über Nichtantritt von AMS Massnahmen an die MA 40
weiter geben, dazu ist nur das AMS selbst berechtigt, und auch nur
dann, wenn mensch einen AMS-Bezug erhalten hat und dieser deswegen
eingestellt wurde.
- Laut Verwaltungsgerichtshof
darf der hoheitliche Akt der Arbeitsvermittlung nicht an Dritte
ausgelagert werden, demnach dürften auch keine Daten über nicht
angenommene Stellen an das AMS gemeldet werden!
Ein
UVS-Urteil, das sich nicht mit diesen step2jobs Vertrag auseinander
setzen wollte, bestätigt aber, dass nicht alles unhinterfragt
hingenommen werden muss: "Es trifft zwar zu, dass das Wiener
Mindestsicherungsgesetz keine Bestimmung enthält, wonach jedwede
Vereinbarung unterschrieben werden müsse und eine diesebzügliche
Weigerung, eine Kürzung des Mindeststandards zur Folge hat. Vielmehr
ist aber relevant, ob die Hilfe suchende und empfangende Person ihre
Arbeitskraft in zumutbarer Wiese einsetzt." UVS-SOZ/43/196/2011-21,
16.5.2011
Vereinbarung zur aktiven Vermittlungsunterstützung
Zwischen
TEAM 4 Projektmanagement GmbH step2job
Erdbergstraße 52-60/ Stiege 3/ Top 003 A -1030 Wien
und
Herrn/Frau:
SV-Nummer:
Adresse:
Telefonnummer:
Ziel und Inhalt des Projektes step2job ist es, Bezieher/innen der
bedarfsorientierten Mindestsicherung in folgenden Bereichen zu beraten
und zu unterstützen:
- Aufnahme
von vollversicherten Arbeitsverhältnissen unter Einbeziehung
verschiedener Beschäftigungsformen (1. Arbeitsmarkt, Selbständigkeit,
2. Arbeitsmarkt, Stiftungen, Gemeinnützige
Arbeitskräfteüberlassung,...).
- Nutzen anderer
unterstützender Angebote (Qualifikation, soziale und gesundheitliche
Unterstützung, Schuldnerberatung, Hilfe bei der Sicherung der Betreuung
von Angehörigen, Hilfe bei Wohnungsnot,..).
- Auf
Ihren Wunsch hin kann Sie step2job auch zum Vorstellungsgespräch, oder
aber auch zu anderen Terminen (Behördenwege, Bankgespräche,..)
begleiten.
Sie erklären sich
hiermit bereit, gemeinsam mit step2job aktiv am Ziel der
Arbeitsaufnahme mit zu wirken. Diese Mitwirkung umfasst insbesondere
folgende Punkte:
- Einhaltung der mit step2job vereinbarten Termine
- Bereitschaft für Bewerbungsaktivitäten (Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsgespräche, Praktika,..)
- Bereitschaft, eine Tätigkeit im Vollzeit - oder Teilzeitausmaß anzutreten
- Bereitschaft, vermittlungsunterstützende Kursmaßnahmen des AMS Wien anzutreten
- Meldung aller notwendigen Informationen an step2job (Arbeitsaufnahmen, Vermittlungshemmnisse, Abwesenheiten, ...)
Mitwirkung bedeutet auch, dass Sie fir die Dauer der Betreuung step2job
im Stundenausmaß eines Arbeitsverhältnisses zur Verfligung stehen.
Daher erklären Sie sich bereit, für step2job von bis unter der
Telefonnummer erreichbar zu sein.
Die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung kann zu einer Beendigung der Zusammenarbeit zwischen step2job und Ihnen führen.
step2job arbeitet im Auftrag des AMS Wien und ist daher dem AMS Wien
gegenüber meldepflichtig, insbesondere wenn Sie Ihre
Mitwirkungspflichten nicht einhalten oder Aktivitäten setzen, die der
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zuwider laufen.
Ihre Meldepflichten gegenüber dem AMS Wien und der MA 40 bestehen weiterhin.
Sie erteilen die Zustimmung, dass step2job betreuungsrelevante Daten
(Eintritt in step2job, Nichteinhalten eines nut step2job vereinbarten
Termins, Antritt/Nichtantritt einer Beschäftigung, Vorschläge von
step2job zu Kursmaßnahmen oder Beschäftigungsprojekte, unbegründeter
Nichtantritt einer mit dem AMS vereinbarten Schulungsmaßnahme,
unbegründete Nichtannahme einer zumutbaren Beschäftigung, Übersiedlung,
Krankenstand, Auslandsaufenthalt, Beendigung der Betreuung) an das für
sie zuständige Sozialzentrum weiter leitet. Diese Datenübermittlung
durch step2job an die MA 40 zeigt dem Sozialzentrum, dass Sie bereit
sind Ihre Arbeitskraft gemäß dem Wiener Mindestsicherungsgesetz
einzusetzen.
Weiters werden Sie informiert, dass
der Erfolg von step2job evaluiert wird. Dazu werden auch die dazu
erforderlichen persönlichen Daten vom AMS und von step2job an das damit
beauftragte Unternehmen weiter gegeben.
Wien, am .....................
Team 4 Projektmanagement GmbH step2job
TeilnehmerIn
A M S B R E N N T

M E H R B I L D U N G , J O B S U N D H U M A N I T Ä T |
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